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   BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20   

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BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20 (https://dejure.org/2021,5891)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2021 - 4 StR 429/20 (https://dejure.org/2021,5891)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 (https://dejure.org/2021,5891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 64 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines andauernden Defekts; Gefährlichkeitsprognose); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung u.a. ; Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sowie in einem psychiatrischen Krankenhaus; Feststellung bezüglich des zur Schuldminderung führenden Störungsbildes des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung u.a.; Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sowie in einem psychiatrischen Krankenhaus; Feststellung bezüglich des zur Schuldminderung führenden Störungsbildes des Angeklagten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20
    aa) Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203 mwN; Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, NStZ-RR 2016, 77 (Ls)).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20
    Ein dauerhafter Zustand im Sinne des § 63 StGB kann auch dann vorliegen, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 ? 4 StR 161/16; Urteil vom 29. September 2015 ? 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschluss vom 1. April 2014 ? 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 ? 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20
    Ein dauerhafter Zustand im Sinne des § 63 StGB kann auch dann vorliegen, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 ? 4 StR 161/16; Urteil vom 29. September 2015 ? 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschluss vom 1. April 2014 ? 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 ? 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20
    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19, NStZ-RR 2020, 207; vom 2. September 2015 ? 2 StR 239/15 und vom 7. Juni 2016 ? 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. mwN).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20
    Erforderlich ist nämlich auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 ? 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 17. Juni 2014 ? 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 und vom 23. August 2012 ? 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20
    Erforderlich ist nämlich auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 ? 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 17. Juni 2014 ? 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 und vom 23. August 2012 ? 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20
    In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defektes alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 ? 2 StR 430/06, NStZ-RR 2007, 73; Urteil vom 8. Januar 1999 ? 2 StR 430/98, BGHSt 44, 338, 339 mwN).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20
    Ein solcher Hang muss sicher festgestellt sein, nicht ausreichend ist, dass sein Vorliegen möglich oder nur nicht auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 StR 479/18; Beschluss vom 6. November 2002 ? 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20
    Ein dauerhafter Zustand im Sinne des § 63 StGB kann auch dann vorliegen, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 ? 4 StR 161/16; Urteil vom 29. September 2015 ? 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschluss vom 1. April 2014 ? 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 ? 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20
    Erforderlich ist nämlich auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 ? 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 17. Juni 2014 ? 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 und vom 23. August 2012 ? 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).
  • BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

  • BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten

  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

  • BGH, 11.03.2020 - 4 StR 556/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 239/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 436/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose:

  • BGH, 07.05.2020 - 4 StR 115/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darlegung in

  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 54/18

    Rechtsfehlerhafte Begründung der Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der

  • BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Beeinträchtigung der Gesundheit;

  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 336/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 479/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

  • BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23

    Sichbereiterklären zu einem Verbrechen des Mordes; Unterbringung in einem

    Beruhte die erheblich verminderte Schuldfähigkeit nicht allein auf einem länger andauernden psychischen Defekt, sondern würde erst durch einen aktuell hinzutretenden Genuss berauschender Mittel, insbesondere Alkohol, herbeigeführt, käme die Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in einem solchen Fall dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkohol- oder betäubungsmittelüberempfindlich ist, an einer krankhaften Sucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defektes süchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (vgl. - zu Alkohol - BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20; Beschluss vom 9. Juni 2010 - 2 StR 201/10; zu einer Polytoxikomanie Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07; jew. mwN).
  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 15/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    In der Einleitung zu den Sachverhaltsfeststellungen wird nur allgemein festgehalten, infolge der überdauernden Psychose im Zusammenwirken mit dem konsumierten Alkohol, den der Angeklagte vor allem trank, um ?die Stimmen in seinem Kopf (zu) verdrängen? (UA S. 4) und der lediglich auslösender Faktor war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 7 mwN), sei die Steuerungsfähigkeit sicher erheblich eingeschränkt gewesen.

    Hingegen unterliegt auch der Freispruch der Aufhebung (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 15 und vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 22; je mwN).

  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21

    Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit

    Ein Hang im Sinne von § 64 StGB liegt vor bei einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit oder aufgrund einer eingewurzelten, auf psychische Disposition zurückzuführenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 18; vom 16. Januar 2019 - 2 StR 479/18 Rn. 5).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 265/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Hingegen unterliegt auch der Freispruch der Aufhebung (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 8; vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 15 und vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 22; je mwN).
  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 255/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch der Freispruch unterliegt der Aufhebung (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 15 und vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 22; je mwN).
  • BGH, 09.08.2022 - 1 StR 194/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Hingegen unterliegt auch der Freispruch der Aufhebung (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 8; vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 15 und vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 22; je mwN).
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